Zu den typischen Eigenschaften von Kunststoffen gehört die geringe
Feuerbeständigkeit. Wegen der ständig höheren Anforderungen
in Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen ist auch für technische
oder mechanische Bauteile für die zum Einsatz kommenden Kunststoffe
die selbstverlöschende Einstellung immer mehr gefragt.
Das Verhalten der Kunststoffe unter Einwirkung von Zündquellen kann
nach den maßgebenden Normen und den entsprechend vorgeschriebenen
Prüfmethoden beurteilt werden. Zur Verbesserung der flammhemmenden
Einstellung bzw. einer verzögerten Entzündung des Werkstoffs
besteht u.U. die Möglichkeit den Kunststoff mit entsprechenden Zusätzen
zu versehen. In der Regel sind in diesen Zusätzen Halogene oder Phosphor
enthalten.
Im Brandfall können sich bei den selbstverlöschend eingestellten
Kunststoffen jedoch toxische Gase und Rauchgas entwickeln, die die Löscharbeiten
und Fluchtmöglichkeiten erschweren. Rauchgas ist ätzend und
kann elektrische, elektronische und die zur Brandbekämpfung zum Einsatz
kommenden Ausrüstungen angreifen. Den Kunststoffen mit Zusätzen
für die verzögerte Entzündbarkeit können Polybromdiphenylere,
Dioxine und Furane entweichen, die hochgiftig und gefährlich sind.
Aus diesen Gründen und wegen der Auswirkungen auf die Umwelt hat
die flammhemmende und selbstverlöschende Einstellung an Wert verloren.
Am wichtigsten sind - Dichte der ausgeströmten Gase - Giftigkeit
- Sauerstoffgehalt
Auswertungen von Brandunfällen in öffentlichen Einrichtungen.
Untergrundbahnen usw. haben gezeigt, daß die Rauchgase vorrangig
der Grund für die eingetretenen Personenschäden sind. Aus dieser
Erfahrung ist es deshalb oft schädlicher einen Kunststoff mit selbstverlöschender
Einstellung einzusetzen, der im Brandfall giftige und Rauchgase entwickelt,
als einen Kunststoff mit geringerer selbstverlöschender Wirkung zu
verwenden, der im Brandfall keine negativen Auswirkungen hat. Deshalb
sollte bei der Auswahl des für den Anwendungsfall geeigneten Kunststoffs
nicht nur die entsprechende Norm, sondern auch die Raumverhältnisse
am Aufstellungsort und die unbedingte Erfordernis von Flammhemmenden oder
flammverzögernden Zusätzen berücksichtigt werden.
In den nächsten Anschnitte wird das Verhalten von Kunststoffen nach
einigen der mehr verwendeten Prüfungen durchgesehen.
Bei dieser Prüfung wird die Brenngeschwindigkeit bei horizontaler
Anordnung der zu prüfenden Polymere bestimmt, nachdem es 30"
einer Bunsenbrennerflamme ausgesetzt wird.
Nach UL 94 HB ( Horizontal Burning ) wird das Material HB bestimmt wenn:
bei einem Probekörper von 3 mm Dicke die höchste B renngeschwindigkeit
von 76 mm/Min. beträgt.
Es wird festgestellt in welcher Zeit einen vertikal angeordneten Probekörper in vorgeschriebener Größe ( 3 - 6 mm Dicke ) brennt nachdem es 10" einer Bunsenbrennerflamme ausgesetzt wird.
Die Bewertung wird nach UL 94 ( Vertical Burning) folgendermaßen vorgenommen:
PA6 ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB - V2
PA66 ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB - V2
PA66.6 ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB - V2
PA6G ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB - V2
PA11 ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = V2
PC ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB - V2
PPOm ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
ABS ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
PP ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
PE 300 ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
PE 500 ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
PE 1000 ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
PVC ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
POM c ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
POM h ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
PET ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB
PVDF ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = V0
PTFE ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = V0
PES ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = V0
PSU ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = HB - V2
PEI ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = V0
PPS GF40 ( 3 - 6 mm Dicke Probekörper ) = V0
ISO 4589
Bei dieser Prüfung wird die minimale Konzentration von Sauerstoff, die für die Verbrennung des Kunststoffs erforderlich ist. Je hoher der gefragte Sauerstoffprozentsatz ( LOI Wert ) liegt , desto schwieriger ist es das Material zu entzünden.
Der Sauerstoffgehalt ist die minimale Sauerstoffkonzentration die für die Verbrennung eines Probekörpers erforderlich ist, um eine 3 Minute oder 50 mm Verbrennung zu schüren.
| LOI | |
|---|---|
| PTFE | 92 |
| PVDF | 43 |
| PI | 36 |
| PSU | 37 |
| PESU | 38 |
| PC | 26 |
| PPO.m | 31 |
| PA66 | 25 |
| PET | 22 |
| PP | 18 |
| PE | 18 |
| POM | 16 |
| Die angegebenen Werte beziffern nach ASTM D 1929 die Temperatur, die für die Entzündung und die Selbstentzündung einer bestimmten Menge von Kunststoff erforderlich ist. | |
| PESU | 550 - 550 |
| PEI | 520 - 530 |
| PA66 | 500 - 520 |
| PA6 | 450 - 480 |
| PTFE | 530 |
| PVDF | 430 - 480 |
| PET | 370 |
| PE | 350 - 350 |
| POM | 330 - 380 |
Weitere Prüfunverfahren zur Bestimmung der: - optischen Dichte des
freigesetzten Rauchgases nach ASTM E 662 - Giftigkeit des freigesetzten
Rauchgases CEI 20-37
sind Bestandteil von Abnahmebedingungen für die Benutzung von technischen
Kunststoffen in der Luftfahrt, dem Schiffsbau und der Eisenbahntechnik.
Das technische Büro von Omnia Plastica steht für weitere Auskünfte gerne zu ihrer Verfügung.